Bis zum Sommer werden wir wohl noch keine volle
Wiederherstellung der Kita- und Schulbetreuung
haben. Dadurch erhöht sich die Zeit für die
Betreuung eines Kindes durch die Eltern. Aus Gründen
der Vorsicht entfällt auch eine Betreuung durch
Großeltern. Dadurch erhöht sich die Zeit noch
weiter. Wie lösen Eltern, die getrennt sind, den
vermehrten Betreuungsaufwand?
„Primär anzustreben ist eine einvernehmliche
Übernahme … Dieser Konsens kann als
Elternvereinbarung über erweiterten Umgang bis hin
zu einem vorläufigen paritätischen Wechselmodell
ausgestaltet und festgeschrieben werden.“ (
Kindschaftsrechtliche Auswirkungen der Coronakrise
von Richter am OLG Ulrich Rake, Düsseldorf )
Eine einvernehmliche Regelung gelingt nicht immer.
Dann kann es notwendig werden, ein gerichtliches
Verfahren zu nutzen. „Jedenfalls erscheint es
sachgerecht, besondere Betreuungsbedürfnisse des
Kindes bei der Ausgestaltung des Umgangs … als
Kindeswohlgesichtspunkte zu berücksichtigen. Ob und
inwieweit die Deckung eines wegen Ausfalls der
Fremdbetreuung in Kita oder Schule entstandenen
Betreuungsbedarfs … dem Kindeswohl am besten
entspricht, wird vor allem davon abhängen, ob sich
die Eltern-Kind-Beziehung als intakt darstellt und
ob die Eltern in der Lage sind, vernünftig
miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren.“ (
Kindschaftsrechtliche Auswirkungen der Coronakrise
von Richter am OLG Ulrich Rake, Düsseldorf )
Es wird deutlich, je weniger kooperative Absprachen
möglich sind, desto mehr werden die Betreuungsfragen
eine Sache der Beurteilung.