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Reisen mit Kindern in der Coronakrise

Die Reisewarnungen für den Sommer werden für die europäischen Länder allmählich aufgehoben. Die Bedeutung der Einstufung durch das Außenministerium für Urlaubsreisen mit Kindern sollte beachtet werden. An sich kann ein sorgeberechtigter Elternteil mit dem betreuten Kind Reisen unternehmen. Das setzt allerdings voraus, „dass die Reise mit dem Kind nicht als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind einzustufen ist.“ ( Kindschaftsrechtliche Auswirkungen der Coronakrise von Richter am OLG Ulrich Rake, Düsseldorf )

Jetzt kommt die Einstufung des Ziellandes bei Auslandsreisen ins Spiel. Bei einer Reisewarnung für das Land ist die Rückreise selbst bei der Möglichkeit der Einreise nicht gewährleistet. In anderen Fällen kann nach der Wiedereinreise eine Quarantänezeit erforderlich werden. Beide Umstände sind als erhebliche Punkte mit Blick auf das Kindeswohl einstufen.

In diesen Fällen ist prinzipiell ein Einvernehmen der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern Voraussetzung für die Reise mit dem Kind.