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Wie läuft eine Scheidung ab?

Ihre Unterstützung kann nur dann optimal erfolgen, wenn die Konstellation geklärt ist. Wir gehen diesen Weg typisch in sechs Schritten:

1. Schritt

Wir vereinbaren einen ausführlichen Beratungstermin,

  • um zu sehen, wie Ihre spezielle Situation ist,
  • wie die jeweilige wirtschaftliche Lage ist,
  • um Ihre Wünsche aufzunehmen,
  • die sich auf die Wohnsituation beziehen können,
  • die sich auf Kinder beziehen können
  • und viele weitere Punkte berühren können.

Ergebnis sind die Ausgangslage und das angeratene Vorgehen; z. B. Vereinbarungen in nicht streitigen Bereichen; Klärung und Interessenvertretung in streitigen Bereichen.

2. Schritt

Wenn Sie mit dem Vorgehen einverstanden sind und Sie in dieser Weise auf die Scheidung zugehen wollen, beauftragen Sie uns und erteilen eine Vollmacht. Damit startet der Prozess, Ihre Interessen werden entsprechend aktiv in dem Verfahren wahrgenommen.

3. Schritt

Zunächst gilt es, die wesentlichen Fragen so weit wie möglich zu klären. Hier geht es um die Aufteilung des vorhandenen Vermögens, hier geht es um Fragen des Unterhalts. Es ist vorteilhaft, vor dem Scheidungsantrag die Punkte des Auseinanderdividierens schon geregelt zu haben. In dieser Phase wird ein Verhandlungsergebnis erzielt. Alles, was nicht geregelt werden konnte, wird später dem Urteil des Familienrichters überlassen.

4. Schritt

Der Scheidungsantrag wird formuliert und mit Ihnen abgestimmt. Alle notwendigen Unterlagen werden mit Ihnen zusammengestellt. Ein wichtiger Punkt ist die Frage des Versorgungsausgleichs. Dabei handelt es sich um die Zuordnung und den Ausgleich von erworbenen Rentenansprüchen. Es stellt sich die Frage, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt oder eine andere Vereinbarung getroffen werden soll.

5. Schritt

Der vollständige Antrag wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Das Gericht wird einen Termin ansetzen für die Scheidung. Außerdem schickt das Gericht Formulare zu, um Auskunft über die erworbenen Rentenansprüche zu geben – es sei denn, die Parteien verzichten darauf.

6. Schritt

Der Scheidungstermin ist der Termin, in dem die Scheidung vollzogen wird. Hier greift das Gericht auf die getroffenen Regelungen zurück. Nach einer Zeit des Abwartens, in der noch Einspruch vorgenommen werden kann, ist die Scheidung dann rechtskräftig.

Entscheidend sind die Regelungen vor dem Scheidungsantrag. Hier werden die Festlegungen getroffen, die dann durch das Gericht aufgenommen werden. Alle Verabredungen begleiten Sie im weiteren Leben. Wichtig sind dabei größte Sorgfalt und die Unterstützung durch eine Fachanwältin, um die beste Hilfe zu gewährleisten.